Zutrittskontrollsysteme

Bei der Sicherung von privaten Wohnhäusern wird unter Zutrittskontrolle meist ein Schalteinrichtungssystem zum Scharf- bzw. Unscharfschalten der Einbruchsmeldeanlage verstanden.
Über eine Leseeinheit kann mittels Codeeingabe, Transponder-Chip oder einem digitalen Schließzylinder das Alarmsystem aktiviert oder deaktiviert werden. Intelligente Systeme ermöglichen zusätzlich die Zutrittssteuerung an der Haustür.

Zutrittskontrollsysteme für komplexere Gebäude mit sensiblen Bereichen (Laboreinrichtungen, Krankenhäuser, Lebensmittelproduktion, …) regeln unterschiedliche Berechtigungen und erlauben nur autorisierten Personen Zugang zu dem für sie freigegebenen Bereich. Anhand der eindeutigen Identifizierung des Benutzers, kann überprüft werden wer, wann, wie lange, einen Bereich betreten hat. Ein unberechtigter Zutrittsversuch wird an die Einbruchsmeldezentrale weitergeleitet.

Zutrittskontrollsysteme verlangen eine durchdachte Steuerung der Berechtigungen, eine gewissenhafte Planung und Montage der erforderlichen Komponenten sowie eine überlegte Vernetzung aller Sicherheitstechnischen Anlagen des Gebäudes.


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